Der Bus und die Schrittgeschwindigkeit

Busse mit Warnblinklicht: Nur im Schritttempo vorbei!

Eine Regel, die vielen immer noch völlig neu sein dürfte:
An einem Bus, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit, das sind höchstens 4 bis 7 km/h, vorbeigefahren werden.Diese Geschwindigkeitsvorschrift gilt für alle Fahrzeuge egal in welche Richtung sie fahren. Das bedeutet konkret: Es spielt keine Rolle, ob der Bus auf der eigenen, rechten oder der linken (entgegenkommenden) Fahrbahnseite steht. Sie gilt sogar, wenn mehrere Fahrstreifen zwischen dem Bus und dem Gegenverkehr liegen, oder eine durchgezogene Linie vorhanden ist. Ausnahme: baulich getrennte Fahrbahnen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge, die an dem haltenden Bus vorbeifahren wollen, 7 km/h (ja, sieben!).

Bus mit Warnblinklicht

Als Warnblinklicht bezeichnet man das gleichzeitige Blinken aller Fahrtrichtungsanzeiger, wie auf unserem Bild. Den Busfahrern wird an bestimmten Haltestellen vorgeschrieben, das Warnblinklicht einzuschalten. Steht der Bus dagegen ohne Blinker oder nur mit dem rechten Blinker an der Haltestelle, darf man zwar weiterhin nur mit erhöhter Vorsicht vorbeifahren, jedoch spielen dann die 7 km/h keine Rolle.
Es ist den öffentlichen Verkehrsmittel ( Bus ), das einfahren in den fließenden Verkehr zu ermöglichen, da die Farpläne einzuhalten sind.

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