Liebe Fahrschüler, liebe Fahrschülerinnen
anbei die aktuellen Upgrade‘s Stand 08.01.2021 Quelle Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
Vor Kurzem wurden auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg schon einige Informationen zu den ab Montag, den 11. Januar 2021 geltenden Corona-Regelungen eingestellt.
Dort heißt es:
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- Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz)
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Die neue Corona-Verordnung ist derzeit noch nicht online verfügbar. Sie ist für Sonntag angekündigt.
Weiterhin heißt es:
Davon ausgenommen sind:
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- die Fahrausbildung zu beruflichen Zwecken insbesondere in den Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen.
- Die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung.
- Die bereits begonnene Fahrausbildung, die unmittelbar vor Abschluss durch die praktische Fahrerlaubnisprüfung steht.
- Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und sonstige berufliche Fortbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die konkret ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind.
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Was dies im Einzelnen konkret bedeutet, wird uns voraussichtlich noch im Lauf dieses Wochenendes vom für uns zuständigen Verkehrsministerium mitgeteilt werden.
Sobald es Neuerungen gibt, informiere ich euch.
bleibt gesund
Euer Daniele
Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Newsletter Nr. 255 vom 8. Januar 2021