Führerschein beantragen

Wie geht es los und wie gehts es weiter
Den ersten Schritt hast Du schon hinter Dir. Du hast dich in der Fahrschule angemeldet.
Nach der Anmeldung in deiner VIP Fahrschule musst du einen Fahrerlaubnisantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt in der dein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 4-8 Wochen.
Erst danach wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In dieser Bearbeitungszeit kannst du aber schon den Theorieunterricht besuchen und Fahrstunden fahren.
Der Führerscheinantrag ist ein Jahr gültig.

Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde/ Rathaus/ Bürgerbüro vorgelegt werden:
• Personalausweis oder Reisepass
• Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du bei der Fahrschule)
• Rot Kreuz Kurs. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. Nicht nötig bei schon vorhandenem deutschen Führerschein.
• Sehtest vom Optiker oder Augenarzt. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
• 1 aktuelles biometrisches Passfoto für jeden Führerschein
• 5,10 € Bearbeitungsgebühr

Zusätzlich bei BF17:
• Antrag zum Begleiteten Fahren mit 17 (bekommst Du bei der Fahrschule)
• Beiblatt für eine Begleitperson (bekommst Du bei der Fahrschule)
• Kopie Führerscheine aller Begleitpersonen

Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
• Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
• Übersetzung des Führerscheins durch ein Übersetzungsbüro
• Beglaubigte Kopie des Führerschein (beim Rathaus)
• Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
• Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung im Kreis Konstanz erfolgt ist und du seit dem hier ständig wohnst.
• Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gelten, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder bei der Führerscheinstelle Konstanz.

Hast du deinen Hauptwohnsitz im Kreis Konstanz, ist folgende Behörde für dich zuständig:

Fahrerlaubnisbehörde Konstanz – Führerscheinstelle
Anschrift:
Fahrerlaubnisbehörde Konstanz
Führerscheinstelle
Max-Stromeyer-Straße 47
78467 Konstanz

Kontaktdaten:
Telefonnummer: 07531 / 800-1915
Faxnummer: 07531 / 800-1977
E-Mail-Adresse: info@lrakn.de

Öffnungszeiten:
Mo. 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.00 – 14.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr


Rathaus Radolfzell
Stadtverwaltung Radolfzell
Marktplatz 2 | 78315 Radolfzell am Bodensee

Kontaktdaten
Tel. 07732 | 81-0
Fax 07732 | 81-400

Öffnungszeiten
Mo – Fr | 8.00 – 12.00 Uhr
Do | 14.00 – 16.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung


Bürgerbüro Radolfzell
Tel. 07732 | 81-444 und 445
Fax 07732 | 81-400

Öffnungszeiten
Mo – Mi | 8.00 – 16.15 Uhr
Do | 8.00 – 18.00 Uhr
Fr | 8.00 – 12.00 Uh