Klasse A2

Mindestalter
18 Jahre.
Die Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Fahrzeuge die Du fahren darfst
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leitung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM.

Theorieunterricht den Du besuchen musst
12 x 90 Minuten Grundstoff (Thema 1 – 12)
4 x 90 Minuten klassenspezifische Unterrichte (Thema A1 – A4)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, sind 6-mal Grundstoff ausreichend.
Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1 muss der Unterricht nicht besucht werden.

Besondere Ausbildungsfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Die Sonderfahrten entfallen bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1.

Die Prüfung
Theoretische Prüfung (entfällt bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A1)
Praktische Prüfung