Gültigkeit und Fristen vom Prüfauftrag

Dein Prüfauftrag (Fahrerlaubnisnantrag) ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig. Diesen benötigst Du, damit die Behörden wissen das du einen Führerschein machen möchtest.
Bestehst Du die Theorieprüfung innerhalb dieses Jahres nicht, musst Duerst einen neuen Führerscheinantrag stellen.
Mit einzureichen sind Passbild und evtl. Sehtest.

Ab dem Tag der bestandenen theoretischen Prüfung verlängert sich Dein Prüfauftrag um ein Jahr. Du musst dann innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung bestehen.

Bestehst Du die praktische Prüfung, innerhalb diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen, dann wieder die theoretische Prüfung wiederholen bevor Du wieder eine praktische Prüfung machen kannst.

Vorsicht !

Wenn Dein Prüfauftrag (Fahrerlaubnisantrag) nach einem Jahr abläuft, bekommst Du ein Anschreiben von der Verwaltungsbehörde mit einer Aufforderung.

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

  • Du stellst einen neuen Führerscheinantrag (das Formular bekommst Du von uns) inkl. aller erforderlichen Unterlagen über das Rathaus Deines 1. Wohnsitzes.
    Die Führerscheingebühr wird dann nochmals fällig.
    Bitte dies der Verwaltungsbehörde sofort schriftlich mitteilen
  • Du ziehst Deinen Führerscheinantrag innerhalb 14 Tagen schriftlich bei der Verwaltungsbehörde zurück

Wenn Du auf dieses Anschreiben nicht reagierst, dann wird es richtig teuer.
Die Verwaltungsbehörde wird dann Deinen bisherigen Führerscheinantrag gebührenpflichtig (ca 40 €) ablehnen.
Von der gebührenpflichtigen Ablehnung kann nur abgesehen werden, wenn Du innerhalb der 14 Tage Frist den Antrag zurück nimmst.

 

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