Rund um das Auto im Winter

winterreifen pflicht

Es ist gar nicht so schwer, die wichtigsten Punkte für den Winter-Check zu überblicken.
Das eine muss in der Werkstatt gemacht werden, das andere kann man aber auch selbst überprüfen und in die Hand nehmen, falls es nötig ist.

Winterreifen ab 7 Grad haften Winterreifen dank ihrer speziellen Gummimischung besser als Sommerreifen. Generell gilt:
Haben die Reifen weniger als vier Millimeter Profil, sollten sie durch neue ersetzt werden.
Die Gesetzliche Mindestprofieltiefe ist trotz allem 1,6 mm.

Winterreifenpflicht besteht wenn die Steaßen winterlich sind.
Z.B. “bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte”.
Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Sommerreifen, werden künftig 40 Euro fällig. 80 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn der Verkehr behindert wird. (Stand 2016)

Türschlösser Das alte Leid:
Die Türschlösser sind über Nacht zugefroren, und der Enteiser liegt im Handschuhfach.
Wem ist das noch nicht passiert? Deswegen gehört der kleine Helfer beizeiten in die Manteltasche. Vorbeugend und noch wirkungsvoller kann man Schlösser mit einem Schließzylinder-Öl behandeln.

Dichtungen: Die Dichtungen sollten rechtzeitig mit speziellen Mitteln auf Glycerin- oder Silikonbasis frostsicher gemacht werden. Dabei muss man auch an die Dichtleisten an Kofferraum und Heckklappe denken.

Starthilfekabel …es ist für alle Fälle die Mitnahme eines Starthilfekabels ratsam.
Allerdings ist zu empfehlen, dass man sich vor dem ersten Gebrauch mit dem Kabel vertraut macht: Erst die Pluspole verbinden, dann den Minuspol der Spenderbatterie an der Masse des Empfängerfahrzeug anschließen. Schließlich den Motor des Spenderfahrzeugs starten, und als letztes den eigenen Wagen starten.

Kühlwasser Friert der Kühler ein, ist der Kollaps programmiert. Messgeräte gibt es an jeder guten Tankstelle. Bis Minus 30 Grad sollte der Frostschutz reichen. Bei der Gelegenheit kann man den Schutz nötigenfalls auffüllen

Scheibenwaschanlage Auch die Scheibenwaschanlage muss vor Frost sicher sein. Hier reicht eine Mischung für bis zu Minus 20 Grad. Wichtig: Nachdem das Mittel in die Anlage gefüllt wurde, muss diese einige Male betätigt werden, damit sich der Frostschutz in die Zuleitungen und Spritzdüsen verteilt. Auch das ist seit 2006 ausdrücklich in Paragraph 2 in Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Dach und Motorhaube auch diese sind vor Fahrtantritt von den Schneemassen zu befreien, da sonst der Hintermann erheblich behindert werden kann.

Scheinwerfer auch diese sollten in regelmäßigen Abständen gereinigt und von Eis und Schnee befreit werden damit man immer einen guten Durchbick hat.

Warnweste Seit 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse;
Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Gleichwohl empfiehlt der ADAC die Mitnahme einer Warnweste auch in Wohnmobilen.

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