Theorie Prüfung

Voraussetzungen für die theoretische Prüfung
Dein Prüfauftrag muss beim TÜV vorliegen (6 bis 8 Wochen Bearbeitunszeit)
Du am vorgeschriebenen Theorieunterricht teilgenommen hast
Frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kann Du die Prüfung ablegen

Ort und Zeit der Prüfung
Dienstags alle zwei Wochen, im Milchwerk Radolfzell
Genaues Datum und Uhrzeit erfährst du über die Fahrschule

Mitzubringen sind
Ausbildungsbescheinigung, dein Fahrlehrer bringt sie mit oder gibt sie dir
Prüfungsgebühr von TÜV und Fahrschule
Gültiger Personalausweis oder Pass
Gültige Aufenthaltsgenemigung

Nach der Theorieprüfung
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt ein Jahr gültig,
Die Gültigkeit des Prüfauftrages verlängert sich automatisch entsprechend. Somit bliebt genügend Zeit für die praktische Prüfung.
Bei Nichtbestehen, kann die theoretische Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Wird die theoretische Prüfung nicht innerhalb der Gültigkeit des Prüfauftrages (1 Jahr) bestanden, muss ein neuer Antrag beim Landratsamt Konstanz gestellt werden.
Die Gebühren (TÜV und Fahrschule) sind bei einer Wiederholungsprüfung erneut zu entrichten. Es lohnt sich also zu lernen.

Was wird geprüft
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Die Prüfung erfolgt anhand von Fragen, die in unterschiedlicher Form und mit Hilfe unterschiedlicher Medien gestellt werden können (§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 FeV).

Jede Prüfung enthält Fragen aus dem Grundstoff und dem Zusatzstoff des Fragenkatalogs.
Der Grundstoff beinhaltet den für alle Klassen geltenden Prüfungsstoff, der Zusatzstoff den Stoff, der sich aus den besonderen Anforderungen der jeweiligen Klasse ergibt.
Bei einer Prüfung mehrerer Klassen in einem Termin wird der Grundstoff nur einmal geprüft. Bei Vorbesitzregelungen (§ 9 FeV) darf der Zusatzstoff für die Erweiterungsprüfung erst geprüft werden, wenn die theoretische Prüfung für die erforderliche Vorbesitzklasse bestanden ist.

Prüfungen eines Bewerbers für mehrere Klassen in einem Prüfungstermin werden getrennt bewertet. Mit der theoretischen Prüfung für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis darf erst begonnen werden, wenn die theoretische Prüfung in der Klasse, die Voraussetzung für die Erweiterung ist, bestanden wurde (Anlage 1).

Führerschein-Erweiterungen
Bei der Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis werden der Grundstoff und der Zusatzstoff geprüft. Auch in diesem Fall gelten die Regelungen für die Prüfung mehrerer Klassen in einem Termin.

Die theoretische Prüfung entfällt bei der Erweiterung einer leistungsbeschränkten Fahrerlaubnis Klasse, (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf eine unbeschränkte Klasse A) nach Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1 FeV,

Fremdsprache, mündlich
Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzulegen
oder in einer der 11 amtlichen ausländischen Sprachen (Anlage 7 FeV).
Bei mündlichen Prüfungen ist mit Zustimmung des Bewerbers, die Aufzeichnung auf Tonträger möglich. Wird dies abgelehnt, findet die Prüfung schriftlich statt.
Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen können, besteht die Möglichkeit, mit Audio-Unterstützung geprüft zu werden.
Bei der Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosendolmetscher zuzulassen (Anlage 7 FeV).

Für die Prüfung der Klasse B und die Prüfung des Grundstoffes in den anderen Klassen (ausgenommen Mofa) stehen Übersetzungen in folgenden Sprachen zur Verfügung:

  • Arabisch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Kroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Bewertung der Prüfung

Zulässige Fehlerpunkte:

Klasse Anzahl Fragen Grundstoff
(bei Erweiterung)
Anzahl Fragen Zusatzstoff Mögliche Fehlerpunkte
(bei Erweiterung)
Zulässige Fehlerpunkte bei Ersterwerb 1) Zulässige Fehlerpunkte bei Erweiterung 1)
A, A1, B, L, M, S, T 20 (10) 10 110 (72) 10 6
C1 (10) 20 (105) 2) 10
C (10) 27 (128) 2) 10
CE (10) 20 (105) 2) 10
D1 (10) 25 (121) 2) 10
D (10) 30 (138) 2) 10

1) Die Prüfung ist auch mit 10 Fehlerpunkten nicht bestanden falls zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet wurden

2) Klasse nur als Erweiterung möglich